Fahrschule Cruiser


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Fahren ab 17 Jahren


Seit dem 01.02.2006 läuft auch in Land Berlin der Modellversuch "Begleitetes Fahren", ab 1. Januar 2011 durch Überführung vom Modellversuch in Dauerrecht in allen Bundesländern. Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.


Begleitperson:

  • mindestens 30 Jahre alt
  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. 3)
  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg


So geht's

Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.
Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt.


Download:
Antrag auf Teilnahme am Modell Begleitetes Fahren ab 17



Download:
Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17

Es sind mehrere Begleitpersonen möglich !

Gebühren beim Bürgeramt:


  • Antrag auf Begleitetes Fahren der Klasse B oder BE ab 17.............51,10 €


  • zusätzlich pro Begleitperson.......................................................5,10 €

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