Klasse B: "Auto" Schaltwagen
Ausbildungsfahrzeuge Golf 6 plus TDI + Tiguan TDI
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (Ausnahme: Mitnahme eines Anhängers mit max. 750 kg zul. Gesamtmasse zzgl. möglich und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.)
Mindestalter: 18 Jahre /17 Jahre bei Begleitetes Fahren





Klasse BE: "Anhänger"
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und als Kombination nicht unter B fallen.
Mindestalter: 18 Jahre Vorbesitz: Klasse B
Klasse A unbeschränkt: "Motorrad"
Ausbildungs-Krad CBF500 HONDA ABS
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 25 Jahre
Klasse A beschränkt: "Motorrad"
Ausbildungsfahrzeug CBF500 Honda ABS
Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, aber beschränkt eine Nennleistung von max. 34 PS.
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A1: "Leichtkraftrad"
Ausbildungsfahrzeug CBR 125R HONDA
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 1) 80 km/h für 16-17jährige, 2) unbegrenzt ab 18 Jahre
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse M: "Roller"
Ausbildungsfahrzeug Aprilia SR 50
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) sowie Fahrräder mit Hilfsmotor.
Mindestalter: 16 Jahre
Mofa
Ausbildungsfahrzeug Aprilia SR 50
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - wenn Ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Mindestalter:15 Jahre /16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren
Vor dem 1.4.1965 geborene Mofa-Fahrer benötigen keine Prüfbescheinigung.